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Vorstand des Vereins

 
Vorsitzender: Hubert Braun
stellv. Vorsitzender: Wolfgang Theissen
Schriftführer: Bruno Weiler


Auszug aus Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Jugendzentrum Steineberg e.V.“. Er hat seinen Sitz in Köln.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein widmet sich caritativen Aufgaben, insbesondere der sozialen Betreuung milieugeschädigter Familien, Jugendlicher und Kinder sowie der körperlich und geistig Behinderten.
  2. Der Verein ist nicht auf Erwerb gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 77). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten als Mitglieder keine Zuwendungen des Vereins.
  3. Der Verein ist dem Diözesan-Caritas-Verband für das Erzbistum Köln e.V. angeschlossen und wird nach dessen Grundsätzen geführt.
 

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Entstehung_rechts

Johannes Lennartz, der "Zauberpater" (verst. 1999)

Jugendzentrum Steineberg Luftbild 

Kapelle am Eingang zum Jugendzentrum

Eingang und Hof Jugendzentrum

Schwimmbad Jugendzentrum

Die hauseigene Kapelle

Die Bilder können durch Anklicken vergrößert werden!
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